Die Satzung kann auch als .pdf-Dokument heruntergeladen werden. Sie kann mit dem kostenlosen Programm „Acrobat Reader“ der Firma Adobe geöffnet werden. Um das Programm herunterzuladen, bitte auf den Button klicken.
Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied ist berechtigt:
- sich aktiv an der Verfolgung des Zweckes und der Erfüllung der Ziele des Vereins in kameradschaftlicher Zusammenarbeit zu beteiligen,
- Anträge an den Vorstand zu stellen,
- an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen
Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet:
- diese Satzungen einzuhalten und sich nach diesen Grundsätzen im Rahmen des Vereins und seiner Tätigkeit zu verhalten.
- Beschlüsse des Vereins anzuerkennen und aktiv für deren Erfüllung zu wirken,
- Beiträge zu entrichten, deren Höhe sowie Zeitpunkt und Art der Zahlung in einer Beitragsordnung geregelt sind, die vom Vorstand erarbeitet wird und von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen ist.
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer, die dem Verein nicht angehören müssen, nicht Angestellte oder Vorstandsmitglieder des Vereins sein dürfen. Für die Wahl der Kassenprüfer sind bis zu drei Kandidatenvorschläge möglich.
Zur Durchführung dieser Satzung kann sich der Verein Ordnungen geben, die der Vorstand erarbeitet. Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen sie der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
Der Verein finanziert seine Tätigkeit sowie die Verpflichtungen aus Aufnahmegebühren, Beiträgen, öffentlichen Förderungen und Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen aus seiner Tätigkeit im Rahmen des Vereinszweckes.
Diese wurde von der Mitgliederversammlung am 23. März 1995 beschlossen; sie gilt mit dem Tage der Registrierung beim Amtsgericht Potsdam.
Rehbrücke, 23. März
Der Verein ist aufgrund der vorstehenden Satzung am 25.01.1996 unter
VR 1505
in das Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen worden und führt nunmehr den Namen
„ Die Brücke “ e.V.
Detlef Killat
Vorsitzender